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BVerwG, 11.07.1988 - 4 B 127.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 02.05.1988 - 15 B 85 A.1975
- BVerwG, 11.07.1988 - 4 B 127.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1988 - 4 B 127.88
Dieses Vorbringen genügt aus zwei Gründen nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 VwGO: Erstens ist mit diesem Vorbringen eine bestimmte Rechtsfrage, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung geklärt werden könnte, nicht in der gebotenen Weise herausgearbeitet (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]); vielmehr geht es nur um die Beantwortung einer durchaus durch die besonderen Umstände des Einzelfalls geprägten Rechtsfrage. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 11.07.1988 - 4 B 127.88
Dieses Vorbringen genügt aus zwei Gründen nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 VwGO: Erstens ist mit diesem Vorbringen eine bestimmte Rechtsfrage, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung geklärt werden könnte, nicht in der gebotenen Weise herausgearbeitet (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]); vielmehr geht es nur um die Beantwortung einer durchaus durch die besonderen Umstände des Einzelfalls geprägten Rechtsfrage.